VERSELBSTSTÄNDIGUNG
Jugendliche, die sich auf die Volljährigkeit oder Verselbstständigung zu bewegen, werden zusätzlich in drei intensiven Phasen auf das eigenständige und eigenverantwortliche Leben vorbereitet.Selbstverständlich wird jede Phase individuell an die Bedürfnisse und Bedarfe des einzelnen angepasst.
Phase 1 und Phase 2 sind der Unterbringungsform gemäß §§ 34 und 41 vollstationäre Hilfen SGB VIII gleichzusetzen. in der Phase 3 wird die Betreung ambulant durchgeführt.